Genau wie beim Mobbing ist es auch hier wichtig, den Betroffenen zu helfen, nicht wegzuschauen.
Auch sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. Neben psychischen Folgen, kann auch dies
strafrechtliche Folgen mit sich ziehen.
Aufklärung leisten und darüber zu reden ist das Wichtigste. Wir helfen es zu erkennen und
dagegen vorzugehen.
⇒ Nicht dulden, sondern handeln.
Was ist sexuelle Belästigung?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht von sexueller Belästigung, wenn„[...] ein
unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und
Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen
Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen
gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird,
insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder
Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“ § 3 Abs. 4 AGG
Weitere Infos auch https://karrierebibel.de/sexuelle-belaestigung/
