Genau wie beim Mobbing ist es auch hier wichtig, den Betroffenen zu helfen, nicht wegzuschauen. Auch sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. Neben psychischen Folgen, kann auch dies strafrechtliche Folgen mit sich ziehen.
Aufklärung leisten und darüber zu reden ist das Wichtigste. Wir helfen es zu erkennen und dagegen vorzugehen.
⇒ Nicht dulden, sondern handeln.
Was ist sexuelle Belästigung?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht von sexueller Belästigung, wenn„[...] ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“ § 3 Abs. 4 AGG
Weitere Infos auch https://karrierebibel.de/sexuelle-belaestigung/